Die TERRE DES FEMMES-Förderstiftung im Überblick

Die Rechte von Mädchen und Frauen stärken – mit diesem Ziel schlossen sich 9 engagierte Erststifterinnen im Jahr 2004 zusammen und riefen mit ihrem Startkapital die TERRE DES FEMMES Stiftung ins Leben, um die Arbeit der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V. nachhaltig finanziell zu sichern.

Die Erträge aus dem dauerhaft angelegten Kapital helfen dabei, unser Engagement für Frauenrechte zu finanzieren. So gewährleistet die Stiftung dem Verein langfristig eine größere Unabhängigkeit vom schwankenden Spendenaufkommen. Die Erträge aus dem Stiftungskapital dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden.

»Zweck der Stiftung ist es, sich gegen jede Form von an Frauen begangenen Verletzungen der MENSCHENRECHTE aufgrund ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ohne Vorbehalt politischer, religiöser, ethnischer oder regionaler Art zu wenden.«
Aus der Satzung der TERRE DES FEMMES Stiftung, § 2, Art. 1

Mit den 9 Erststifterinnen, die im Jahr 2004 die TERRE DES FEMMES Stiftung gründeten, haben bis zum Jahr 2022 insgesamt 27 StifterInnen dazu beigetragen, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen nachhaltig zu stärken.

Im Jahr 2016 entschied die Stiftung unter Einbindung der StifterInnen, die Erlöse aus den Kapitalanlagen in die Suche einer Immobilie zu investieren. Damit soll für die Mitarbeiterinnen des Vereins ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen und die Arbeit des Vereins langfristig abgesichert werden.

© Martin Funck

Vorstand

Entscheidungsgremium der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Personen und setzt sich aus den jeweiligen Mitgliedern des Vorstandes von TERRE DES FEMMES e. V. entsprechend ihrer dortigen Funktion zusammen. Die geschäftsführende Vorstandsfrau des Vereins TERRE DES FEMMES e. V. führt auch die laufenden Geschäfte der TERRE DES FEMMES Stiftung. Somit ist eine kompakte und effiziente Verwaltungseinheit geschaffen, die Kompetenz und bestmöglichen Überblick garantiert. Die Mitglieder des Vorstands – mit Ausnahme der geschäftsführenden Vorstandsfrau – sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig. Der Vorstand wird jeweils für zwei Jahre auf der Vereinsfrauenversammlung gewählt. Der Vorstand entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten nach Maßgabe der Satzung in eigener Verantwortung und führt die laufenden Geschäfte der Stiftung. Er hat im Rahmen des Stiftungsgesetzes und der Satzung den Willen der StifterInnen so wirksam wie möglich zu erfüllen. Die Aufgaben des Vorstands umfassen:
  • die Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • die Verwendung der Stiftungsmittel
  • die Aufstellung eines Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts
  • ggf. der Erlass einer Geschäftsordnung

Stiftungstreffen

Jedes Jahr werden alle StifterInnen zu einem internen Stiftungstreffen in die Bundesgeschäftsstelle in Berlin eingeladen. Auf dem internen Treffen werden der Verlauf der Stiftungsaktivitäten und die finanzielle Entwicklung präsentiert. Außerdem wird über die Außenwirkung der Stiftung sowie mögliche Verbesserungen in offener Runde diskutiert. Die StifterInnen können hierbei Vorschläge und Anregungen einbringen, die der Vorstand zu integrieren versucht.
© Martin Funck

Warum stiften?

Zukunft mitgestalten – Vermögen bewahren

Als StifterIn tragen Sie dazu bei, Entwicklungschancen für Mädchen und Frauen weltweit zu verwirklichen – auch noch in 100 Jahren. Denn bei einer Stiftung bleibt das Vermögen über Generationen hinweg erhalten. So können Sie mit einer Zustiftung einen dauerhaften Beitrag zur Förderung von Gleichberechtigung und mehr Selbstbestimmung für Frauen leisten.

Steuerliche Vorteile für Sie

Bereits ab einem Betrag von 5.000 € können Sie TERRE DES FEMMES StifterIn werden. Diese freiwilligen, nicht gewinnorientierten Zuwendungen werden vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert. Zustiftungen können bis zu einer Summe von 1.000.000 € geltend gemacht werden. Beträge unterhalb des Zustiftungsbetrags von 5.000 € werden als Spenden verbucht und fließen direkt in die Vereinsarbeit von TERRE DES FEMMES. Laut deutschem Stiftungsrecht können Spenden für mildtätige Zwecke in Höhe bis zu 20 % des Bruttojahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden. Spenden, die diesen Betrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt wurden, können in den darauffolgenden Jahren als Sonderausgaben deklariert werden.

Gemeinsam für eine Zukunft ohne Gewalt
Mit Ihrer Zustiftung ermöglichen Sie eine nachhaltige Absicherung des unermüdlichen Einsatzes für die Menschenrechte von Mädchen und Frauen durch TERRE DES FEMMES. Nur gemeinsam können wir dazu beitragen, Mädchen und Frauen in weiten Teilen der Welt ein freies, selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Sie als StifterIn sind ein wichtiger und unentbehrlicher Teil davon.
Verantwortungsbewusste Kapitalanlage
Wir sind der Überzeugung, dass zu einer nachhaltigen Stärkung der Rechte von Mädchen und Frauen auch die Einhaltung ethischer und ökologischer Kriterien bei der Geldanlage zählt. Deshalb wird das Stiftungsvermögen bei der Bank für Sozialwirtschaft angelegt, die auf die Geldanlage für gemeinnützige Organisationen spezialisiert ist. Genaue Angaben zu unseren Kapitalanlagen finden Sie in unseren Finanzberichten.
Transparenter Umgang mit Ihrem Vermögen
Als gemeinnützige Stiftung sind wir uns unserer besonderen Verantwortung bewusst. Eine nachvollziehbare Arbeitsweise liegt uns besonders am Herzen. Die Erfüllung des Stiftungszwecks – gegen jede Form von Menschenrechtsverletzungen an Frauen anzugehen – wird deshalb regelmäßig durch die staatliche Stiftungsaufsicht kontrolliert, während das Finanzamt die Verwendung der zugestifteten Geldmittel prüft.

Wie stiften?

Es gibt nicht nur einen Weg, die Arbeit der TERRE DES FEMMES Stiftung zu fördern. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern 4 Möglichkeiten vorstellen:

Zustiftung bei Lebzeiten
Wenn Sie mehr als nur eine Spende leisten möchten, könnte eine Zustiftung der richtige Weg für Sie sein. Mit einer Einlage in Höhe von mindestens 5.000 Euro leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag für unsere Frauenrechtsarbeit, sondern werden außerdem im Kreis unserer StifterInnen aufgenommen und in wichtige Entscheidungen der Stiftungsaktivitäten miteinbezogen.
Unterstiftung
Sie würden gern selbst eine Stiftung ins Leben rufen, möchten bürokratische Irrwege jedoch umgehen? Als rechtsfähige Stiftung sind wir in der Lage, Ihnen eine Unterstiftung anzubieten. Das bedeutet, die Erträge aus Ihrem angelegten Geld werden für ein Frauenthema eingesetzt, das Ihnen persönlich am Herzen liegt. Ob FGM, Gleichberechtigung und Integration oder internationale Zusammenarbeit – Sie allein entscheiden, welchem Projekt Ihre Unterstiftung zugutekommt.
© Uwe Steinert
Schenkung auf Zeit/Widerruf
Vielleicht möchten Sie TERRE DES FEMMES mit einem Teil Ihres Vermögens unterstützen und wünschen sich eine gewisse Absicherung, falls Sie das Geld irgendwann wieder benötigen. Dann ist die Schenkung auf Widerruf eine passende Option für Sie. Dabei stellen Sie uns einen Betrag auf Zeit zur Verfügung, den wir nach ethischen Kriterien risikoarm anlegen. Falls Sie das Geld zurückfordern, zahlen wir Ihren ursprünglich angelegten Betrag in voller Höhe wieder aus. Mit den Zinsen, die mit Ihrer Anlage in der Zwischenzeit erwirtschaftet worden sind, können wir unsere Arbeit für Frauen und Mädchen weiterhin realisieren. Eine Schenkung auf Widerruf lässt sich übrigens jederzeit in eine Spende umwandeln.
Zustiftung per Testament

Vielleicht gehen Sie auf das Ende Ihres Lebensweges zu und überlegen sich, wo Sie Ihr Vermögen verantwortungs- und wirkungsvoll einbringen können. In diesem Fall könnten Sie TERRE DES FEMMES in Ihrem Testament zur Erbin bestimmen. Diese Variante bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen teilweise oder vollständig der TERRE DES FEMMES Stiftung zu hinterlassen und damit über Ihr Leben hinaus eine bessere Zukunft für Frauen und Mädchen zu ermöglichen – für die Ewigkeit.

Stifterin_Christine_Heinze
© Christine Heinze
»Als Frau meiner Generation bin ich sehr privilegiert und kann ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben führen. Die Frauen-Generationen vor mir haben das für meine Generation hart erkämpft. Damit ein selbstbestimmtes Leben nachhaltig für alle Frauen erreicht wird, bin ich Stifterin bei TERRE DES FEMMES geworden.«​
Christine Heinze​