Die TERRE DES FEMMES-Förderstiftung im Überblick
Die Rechte von Mädchen und Frauen stärken – mit diesem Ziel schlossen sich 9 engagierte Erststifterinnen im Jahr 2004 zusammen und riefen mit ihrem Startkapital die TERRE DES FEMMES Stiftung ins Leben, um die Arbeit der Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES e. V. nachhaltig finanziell zu sichern.
Die Erträge aus dem dauerhaft angelegten Kapital helfen dabei, unser Engagement für Frauenrechte zu finanzieren. So gewährleistet die Stiftung dem Verein langfristig eine größere Unabhängigkeit vom schwankenden Spendenaufkommen. Die Erträge aus dem Stiftungskapital dürfen für keine anderen Zwecke verwendet werden.
Mit den 9 Erststifterinnen, die im Jahr 2004 die TERRE DES FEMMES Stiftung gründeten, haben bis zum Jahr 2022 insgesamt 27 StifterInnen dazu beigetragen, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen nachhaltig zu stärken.
Im Jahr 2016 entschied die Stiftung unter Einbindung der StifterInnen, die Erlöse aus den Kapitalanlagen in die Suche einer Immobilie zu investieren. Damit soll für die Mitarbeiterinnen des Vereins ein attraktives Arbeitsumfeld geschaffen und die Arbeit des Vereins langfristig abgesichert werden.
Vorstand
- die Verwaltung des Stiftungsvermögens
- die Verwendung der Stiftungsmittel
- die Aufstellung eines Haushaltsplanes, der Jahresrechnung und des Tätigkeitsberichts
- ggf. der Erlass einer Geschäftsordnung
Stiftungstreffen
Warum stiften?
Als StifterIn tragen Sie dazu bei, Entwicklungschancen für Mädchen und Frauen weltweit zu verwirklichen – auch noch in 100 Jahren. Denn bei einer Stiftung bleibt das Vermögen über Generationen hinweg erhalten. So können Sie mit einer Zustiftung einen dauerhaften Beitrag zur Förderung von Gleichberechtigung und mehr Selbstbestimmung für Frauen leisten.
Bereits ab einem Betrag von 5.000 € können Sie TERRE DES FEMMES StifterIn werden. Diese freiwilligen, nicht gewinnorientierten Zuwendungen werden vom Staat durch steuerliche Vorteile gefördert. Zustiftungen können bis zu einer Summe von 1.000.000 € geltend gemacht werden. Beträge unterhalb des Zustiftungsbetrags von 5.000 € werden als Spenden verbucht und fließen direkt in die Vereinsarbeit von TERRE DES FEMMES. Laut deutschem Stiftungsrecht können Spenden für mildtätige Zwecke in Höhe bis zu 20 % des Bruttojahreseinkommens steuerlich geltend gemacht werden. Spenden, die diesen Betrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt wurden, können in den darauffolgenden Jahren als Sonderausgaben deklariert werden.
Wie stiften?
Es gibt nicht nur einen Weg, die Arbeit der TERRE DES FEMMES Stiftung zu fördern. Nachfolgend möchten wir Ihnen gern 4 Möglichkeiten vorstellen:
Vielleicht gehen Sie auf das Ende Ihres Lebensweges zu und überlegen sich, wo Sie Ihr Vermögen verantwortungs- und wirkungsvoll einbringen können. In diesem Fall könnten Sie TERRE DES FEMMES in Ihrem Testament zur Erbin bestimmen. Diese Variante bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Vermögen teilweise oder vollständig der TERRE DES FEMMES Stiftung zu hinterlassen und damit über Ihr Leben hinaus eine bessere Zukunft für Frauen und Mädchen zu ermöglichen – für die Ewigkeit.